Verbringungskosten in der Werkstattgruppe
Mit einer durchaus interessanten Frage hat sich das Amtsgericht Lübeck befasst gehabt. Die Versicherung war der Auffassung, dass die Verbringungskosten, nicht erstattungsfähig seien, wenn es sich um dieselbe Werkstattgruppe handelt. Dem ist das Amtsgericht Lübeck entgegen getreten. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass diejenigen Kosten zu tragen sind, die im Rahmen der Instandsetzung des Fahrzeugs anfallen.
AG Lübeck, Urteil vom 28.10.2019, Az. 26 C 1598/19
Verbringungskosten sind auch erstattungsfähig, wenn das Fahrzeug in einen anderen Betrieb desselben Unternehmens verbracht wird. Auch hierbei entstehen Verbringungskosten. Die Verbringungskosten umfassen nicht allein die Wegstrecke zur Lackierwerkstatt, sondern auch den damit verbundenen Aufwand z. B. durch die Einsetzung von Personal, das das Fahrzeug verbringt. Diese fallen auch an, wenn eine Verbringung des Fahrzeugs in einen Betrieb desselben Unternehmers erfolgt.